BETRIEBSBRANDSCHUTZ
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BM.I
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Sicherung der Flucht
Fluchtwege
sind bauliche Vorkehrungen in Gebäuden, die es Personen ermöglichen sollen,
das Objekt bei Gefahr rasch und sicher zu verlassen. Dazu sind in mehrgeschos-
sigen Gebäuden die Stiegenhäuser, in großflächigen Betrieben oder innenlie-
genden Brandabschnitten Fluchttunnel als eigene Brandabschnitte mit direktem
Ausgang ins Freie zu errichten.
Kennzeichnung
Alle Fluchtwege und Notausgänge sind durch Symbole nach der Kennzeich-
nungsverordnung dauerhaft und deutlich erkennbar zu machen.
Notausgänge
sind Ausgänge von Fluchtwegen, die in einen gesicherten Fluchtbereich oder
direkt ins Freie führen. Durch Endausgänge muss unmittelbar ein öffentlich
zugänglicher Bereich im Freien erreicht werden.
Sammelplätze
Als Sammelplätze werden die Bereiche bezeichnet, auf denen sich alle betroffe-
nen Personen nach einer Evakuierung oder Flucht einzufinden haben. Diese
Plätze sind vorsorglich zur Durchführung der Vollzähligkeitskontrollen und zur
Bekanntgabe von Anweisungen festzulegen.
Notbeleuchtungen
haben bei Dunkelheit oder Stromausfall eine ausreichende Beleuchtung von
Verkehrs- und Fluchtwegen zu gewährleisten.
Notausgang
TRVB E 102
ÖVE - EN2
Notbeleuchtungen sind laufend auf ihre
ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen.
Sie haben in Betrieben, abhängig von deren Größe und Nutzung, zwei unter-
schiedliche Anforderungen zu erfüllen. Es ist zwischen „Sicherheitsbeleuch-
tung“ und „Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung“ zu unterscheiden.
Sicherheitsbeleuchtung
ist nötig, wenn in Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen oder in
großflächigen Betriebsräumen beim Ausfall der normalen Beleuchtung, durch
mangelnde Sicht Panik ausbrechen könnte. Für diese betrieblichen Anlagen ist
eine ausreichende Beleuchtung der Rettungswege durch eine „Sicherheitsbe-
leuchtung“ gefordert. Diese Forderung ist u.a. in Ausstellungsstätten,
Geschäftshäusern, größeren Beherbergungsbetrieben, Großgaragen, Hochhäu-
sern und Versammlungsstätten zu erfüllen.
Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung
muss im Brandfall und bei Stromausfall Fluchtwege in betrieblichen Anlagen so
ausreichend beleuchten, dass Flüchtende sicher ins Freie finden können. Sie
besteht aus netzunabhängigen Orientierungsleuchten, die auch als Leuchten
mit genormten Rettungszeichen ausgeführt sein können.